Du willst am 1. August Feuerwerk zünden? Das musst du wissen
Auch dieses Jahr dürfte es am 1. August wieder laut werden: Raketen werden in die Luft gejagt, Zuckerstöcke gezündet. Im letzten Jahr wurde aufgrund von Corona deutlich mehr Feuerwerk verkauft als im Vorjahr. Das dürfte auch dieses Jahr der Fall sein.
Grundsätzlich wird am 1. August vieles nicht ganz so streng angeschaut wie sonst, so Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband. «Es ist ein Ausnahmetag, an dem vieles erlaubt ist, was man sonst nicht machen darf, etwa Feuerwerk zünden.» Und doch gibt es Regeln, denn eigentlich wäre ab Mitternacht Nachtruhe. «Der Ausnahmetag ist der 1. August und nicht auch noch die Nacht auf den 2. August. Beim Jahreswechsel ist das anders.»
Welche Regeln sonst noch gelten und welche Vorschriften zum Beispiel der Vermieter oder die Vermieterin machen darf, erfährst du im Video.