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Radio 32 zahlt alles - Fragen und Antworten

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Foto: Radio 32
FAQ

Radio 32 zahlt alles - Fragen und Antworten

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu unserer Aktion «Radio 32 zahlt alles».

Wird der Wunschbetrag wirklich direkt auf mein Konto überwiesen?
Ja. Im Gewinnfall überweisen wir der Person, die gewonnen hat, den Betrag direkt auf ihr Bankkonto. Dafür benötigen wir Angaben eines gültigen Bankkontos in der Schweiz.

Kann man auch mehrere Wunschbeträge einreichen?
Alle Teilnehmenden können beliebig viele Wunschbeträge einreichen. Für jeden Wunschbetrag muss das Formular jedoch erneut komplett ausgefüllt und abgesendet werden. Heisst also, nur ein Wunschbetrag pro Absendung.

Bleibt mein Wunschbetrag während der gesamten Aktionszeit im Gewinnspiel aktiv?
Ja, jeder Wunschbetrag bleibt bis zum Schluss der Aktion erhalten. Es spielt keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt der Aktion der Wunschbetrag eingesendet wurde.

Gibt es einen Höchstbetrag für die Einsendung?
Der Höchstbetrag liegt bei CHF 6'000 pro Einsendung.

Kann auch jemand anderes für mich anrufen, nachdem mein Wunschbetrag im Radio vorgelesen wird?
Nein. Um zu gewinnen, muss sich immer der Absender des Formulars persönlich bei uns melden.

Kann ich erneut mitmachen, wenn ich bereits einmal gewonnen habe?
Ja, die erneute Teilnahme an unserer Aktion ist jederzeit möglich.

Wann sind die Wunschbeträge im Radio zu hören?
Die Moderatorinnen und Moderatoren geben täglich (Montag-Freitag) um 10 nach 7 Uhr einen Wunschbetrag und den dazugehörigen Namen im Radio bekannt.

Wie wählt ihr die Wunschbeträge aus?
Jede digitale Einsendung wird von unserer Redaktion überprüft und nach redaktionellen Kriterien auf Umsetzbarkeit bewertet. Nach positiver Überprüfung entscheidet das Zufallsprinzip.

Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren erlaubt, kann ich trotzdem mitmachen?
Minderjährige können auch Wunschbeträge einreichen, sofern eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt in diesem Fall ausschliesslich auf das Bankkonto der erziehungsberechtigten Person.

Ich habe meinen Wunschbetrag abgeschickt, jedoch keine Bestätigungsmail erhalten. Ist mein Wunsch bei euch eingetroffen?
Grundsätzlich bestätigen wir jeden eingegangenen Wunschbetrag mit einer E-Mail. Diese E-Mails werden von unserem System automatisch generiert. Deswegen werden sie von manchen E-Mail-Programmen als Spam gekennzeichnet und ausgefiltert. Wir bitten dich daher, deinen Posteingang, Spam-E-Mail-Ordner und ggf. die Spam-Einstellungen zu überprüfen. Solltest du keine E-Mail vorfinden, kannst du uns deinen Betrag nochmals übermitteln. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Auskunft zu eingesandten Beträgen geben können.

Wann und wie komme ich an meinen Gewinn?
Den Wunschbetrag überweisen wir direkt auf dein Konto. Der Betrag sollte bis spätestens vier Wochen nach Aktionsende bei dir sein.

Muss ich meinen Gewinn versteuern?
Gewinne über 1'100 Franken unterliegen der Verrechnungssteuer und werden unter Umständen dem jeweiligen Steueramt gemeldet.

Hast du weitere Fragen?
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Quelle: Radio 32
veröffentlicht: 1. Januar 2025 00:00
aktualisiert: 12. Juli 2025 11:13