Quelle: Tele1

Das musst du beachten

Werden die Läden jetzt mit Retouren überschüttet?

Weihnachten ist vorbei, die Geschenke wurden ausgepackt. Wenn das Geschenk nicht passt oder nicht gefällt, kann es umgetauscht werden, oder? Experten verschiedener Ladenkatten erklären die Rechtslage.

«Weihnachtszeit ist die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Dementsprechend haben wir in der Altjahreswoche mehr Retouren als sonst», erklärt Elianne Egli, Mediensprecherin des Inter-Discounts. Die Zahlen der Retouren halten sich jedoch in Grenzen.

Retourenquote verhält sich sehr tief

Allgemein sei die Retourenquote im ganzen Jahr sehr niedrig, so Egli. Dies ändere sich für den Inter-Discount, der hauptsächlich Elektro-Geräte verkauft, auch in der letzten Woche des Jahres nicht.

Im Fachmarkt «M-Electronics» wurden vor allem am 27. Dezember viele Produkte zurückgebracht oder umgetauscht. «Viele wollen die Rückgabe zeitig erledigt haben», erzählt der Filialleiter Joel Iseli. Einen Anstieg oder Rückgang gegenüber den Vorjahren verzeichne man aber auch nicht.

Kulanz ist gefragt

Grundsätzlich gilt nirgends ein Rückgaberecht, klärt der Konsumentenschutz auf. Oftmals wird im Online-Handel vom Anbieter selbst ein Rückgabekonzept ausgearbeitet und macht so ein Umtauschen oder Zurückgeben möglich.

Auch im stationären Handel, also in den Läden, ist der Kunde auf Kulanz angewiesen. «Wir sind meist sehr kulant», erklären M-Electronics und auch Inter-Discount. Die beiden Läden berichten, dass eine Rückgabe mit dem Kassenbon und der Originalverpackung problemlos sei. Bereits benutzte Produkte würden sehr selten retourniert werden, aber auch in solchen Fällen lasse sich eine Lösung mit den Kunden finden, wie Egli erzählt.

Konsumentenschutz gibt Tipps

Um das Produkt möglichst unproblematisch umtauschen zu können, gibt der Konsumentenschutz an, was zu beachten ist. Hier eine Übersicht:

  1. Kassenbon aufbewahren und bei der Rückgabe mitnehmen.
  2. Beim Geschenkkauf: Nachfragen, ob man das Geschenk umtauschen kann, Kassenbons aufbewahren und mitschenken.
  3. Zeitnahe umtauschen oder zurückgeben.
  4. ABG lesen. Vor allem im Online-Handel sind die Rückgabemöglichkeiten in den AGB zu finden.
  5. Originalverpackung aufbewahren, vor allem bei Elektro-Geräten.
  6. Preis am Produkt lassen, vor allem bei Kleidungsstücken.
  7. Produkt ungebraucht und in gutem Zustand zurückbringen.

Im Video des Konsumentenschutzes erfährst du mehr

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 4. Januar 2023 09:08
aktualisiert: 4. Januar 2023 09:08
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