Weil es das Gesetz so will: Wildschwein-Baby von Jagdaufseher erschossen
Darum durfte das Wildschwein-Baby im Aargau nicht leben
Radio 32Ein Beitrag auf der Facebook-Seite des Tierlignadenhofs Kaisten im Kanton Aargau schlägt hohe Wellen. In einem Video trauern die Betreiberinnen über Wildschweinchen Josie, das ihnen weggenommen und getötet wurde.
Quelle: Tierlignadenhof Kaisten
Weil es das Gesetz so will: Wildschwein-Baby von Jagdaufseher erschossen
Radio 32Was ist passiert?
Die Grenzwacht im Kanton Aargau findet im Wald ein frisch geborenes Wildsäuli, das von seiner Mutter verstossen wurde. Das kleine Tier wird auf den Tierlignadenhof gebracht. Dort muss der Jadgaufseher das Tier jedoch töten – so will es das Gesetz.
Stefanie Sutter versteht nicht, wieso die Sektion Jagd und Fischerei einem gesunden Tier das Leben verwehrt. Der Frischling hätte es auf dem Hof gut gehabt. Der Kanton versteht die Emotionen, sagt aber, dass man dem Tier so viel Leid erspare. Im Tierschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz ist klar festgelegt, dass nur Institutionen mit Bewilligung Wildtiere halten dürfen, dem Gnadenhof in Kaisten fehle diese Bewilligung.
In den Kommentaren unter dem Facebook Video zeigen sich viele User empört und traurig: «Unverständlich. Aber da hat man keine Chance. Arme Josie», schreibt eine Userin. Und eine weitere kommentiert: «Mir fehlen die Worte. Mit was für einer Begründung nimmt man solchen Lebewesen das Leben? Es schockiert mich zutiefst.»