Lidl Schweiz muss Schoggihasen einstampfen
Obwohl es gerade erst Herbst ist, fängt die Osterhasen-Produktion bei vielen Herstellern schon bald an. Schliesslich essen die Schweizer zu keiner Zeit so viel «Schoggi» wie an Ostern. Rund 214 Millionen Osterhasen werden dafür produziert.
Das Bundesgericht kommt im Streitfall Lidl Vs. Lindt zu folgendem Entschluss: Erstens falle der Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli unter den Schutz des schweizerischen Markenschutzgesetzes. Dies, weil das Produkt sich am Markt durchgesetzt und beim Publikum allgemeine Bekanntheit erlangt habe.
Zweitens meint das Bundesgericht, dass eine Verwechslungsgefahr bestehe, auch wenn die beiden Konkurrenzprodukte einige Unterschiede aufwiesen. «Aufgrund ihres Gesamteindrucks lösen die Lidl-Hasen naheliegend Assoziationen zur Form des Lindt-Hasen aus», heisst es in der Mitteilung aus Lausanne. «In der Erinnerung des Publikums können sie nicht auseinandergehalten werden.»
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Jahrelanger Rechtsstreit
Dem Entscheid ging ein längerer Streit voraus. Lindt & Sprüngli hatte Ende 2018 beim Handelsgericht des Kantons Aargau Klage gegen Lidl eingereicht. Der Süsswaren-Produzent forderte ein Verbot für Lidl, seine in Goldfolie verpackten Schoggihasen zu verkaufen. Der von Lidl vertriebene Hase lehne sich in Form und Ausstattung zu stark an den eigenen Schoggihasen an und sei somit verwechselbar.
Das Aargauer Handelsgericht wies die Klage 2021 ab, es sah keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Produkten. Das Bundesgericht kam nun aber zu einem anderen Urteil. Somit seien nun bereits produzierte Hasen zu zerstören, beziehungsweise in andere Produkte umzuwandeln.
Auf Anfrage zum Urteil des Bundesgerichts wollte Lidl Schweiz keine Stellung nehmen. Das Unternehmen könne zu einem noch nicht vollständig abgeschlossen Verfahren keine Auskunft geben.