Erste Instanz räumt Weg frei für Alkohol-Verkauf der Migros
Es wird zwar noch dauern, aber die Migros könnte nun Alkohol in ihr Sortiment aufnehmen. Bislang ist der Alkohol-Verkauf gemäss den Migros-Statuten in den stationären Filialen verboten. Am Wochenende hat sich jedoch die Delegierten-Versammlung der Migros in einer ersten Instanz für die Aufhebung des Verbotes ausgesprochen.
Migros-Delegierte haben soeben entschieden – sie machen den demokratischen Weg frei zur Frage des Alkoholverkaufs in Migros-Filialen. Weitere Infos folgen. pic.twitter.com/KuMhZ05aTt
— Migros (@migros) November 6, 2021
Quelle: TeleM1
Unsere Strassenumfrage zum Thema Alkohol in der Migros
Radio 32Warum ist der Alkohol-Verkauf ein heikles Thema? Die Erklärung:
Für Migros-Gründer Gottlieb «Dutti» Duttweiler war der Fall klar – die Migros verkauft keinen Alkohol. Punkt. Die Nachfolger an der Spitze der Genossenschaft schafften es, dieses heilige Alkohol-Verbot stetig auszuhöhlen. Bei der Warenhaustochter Globus gab es edle Weine, beim zugekauften Discounter Denner Bier und Spirituosen à gogo. Inzwischen verkaufen selbst Geschäfte, die den Migros-Namen mit sich tragen, Alkohol, wie «Migrolino» oder «Migros Voi».
Doch nun kam erneut die Frage auf, ob auch die klassischen Migros-Supermärkte künftig Feldschlösschen-Dosen, Bordeaux-Flaschen und Vodka-Shots verkaufen sollen. Im Sommer wurde bekannt, dass der Detailhändler aufgrund eines internen Vorstosses schon bald Farbe bekennen muss.
In ihrem hauseigenen Magazin schrieb die Migros: «Der Entscheid der Genossenschafterinnen und Genossenschafter ist für die Migros verbindlich. Das ist Migros-Demokratie, ein in der Schweizer Wirtschaft einzigartiger Prozess zur Entscheidungsfindung.» Auf Antrag von fünf Delegierten entschied die Delegiertenversammlung über die Frage, ob die Statuten geändert werden sollen, um den Alkohol-Verkauf zu erlauben.
Komplizierter Entscheid
Alles ganz einfach also? Nicht beim komplizierten Migros-Komplex. Denn die allfällige Statutenänderung ist ein mehrstufiger Entscheid, der nicht weniger als 32 verschiedene Organe der Migros involvieren könnte. Im Verlauf von 2023 könnte es dann so weit sein. Allerdings nur in den Filialen von regionalen Genossenschaften, deren Mitglieder sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln für die Aufhebung des Alkohol-Verbots ausgesprochen haben.
Die Situation aus Kundensicht könnte bizarr werden. So schreibt die Migros selbst: «Je nach Ergebnis sind also regionale Unterschiede möglich – vielleicht würden Filialen der Genossenschaft Luzern künftig Wein verkaufen, während dies in den Supermärkten der Genossenschaft Ostschweiz weiterhin nicht gestattet wäre.»