Lebensmittelkontrolle

Geld verdienen mit Selbstgemachtem? Aufgepasst!

Manche verdienen sich mit selbstgemachten Lebensmitteln etwas dazu – das interessiert auch die Solothurner Lebensmittelkontrolle: Denn wer ein solches Business startet, muss sich an einige Regeln halten.

Sie backen Torten, produzieren Sirup oder stellen Konfitüre her. Die Pandemie hat bei vielen die Lust aufs Selbermachen geweckt. Doch manche Hobby-Produzenten erfreuen mit Leckereien aus der heimischen Küche nicht nur Familienmitglieder und Freunde – sie wollen diese auch verkaufen.

Der Vertrieb selbstgemachter Produkte über das Internet, an einer Selbstbedienungsstation oder in einem Hoflädeli ist allerdings mit einigen Hürden verbunden. Wer nämlich daheim Lebensmittel herstellt und diese regelmässig anderen zum Verkauf anbietet, untersteht dem Lebensmittelgesetz. Die entsprechenden Vorgaben müssen eingehalten werden, offenbar zur Überraschung einiger Hobby-Produzenten.

Mehr Anfragen durch Pandemie

Besonders während der Pandemie kam der «Trend» auf, selber Lebensmittel herzustellen und diese anschliessend zu verkaufen. Die Lebensmittelkontrolle bekam in den beiden Coronajahren dadurch deutlich mehr Anfragen. Kantonschemiker Martin Kohler verweist auf eine Entwicklung, die allgemein feststellbar gewesen sei:

Ambitionierte hätten eben die Gelegenheit genutzt, ihre Produkte gleich in einem breiteren Rahmen zum Verkauf anzubieten.

Gleich strenge Anforderungen

Ob junge Heimproduzenten mit Onlineshop oder alteingesessene Bauernfrauen – viele seien mit grossem Herzblut dabei, hat Kohler beobachtet. Er betont:

Aber was die Hygiene und die betrieblichen Verhältnisse angehe, müssten die gleichen Anforderungen wie in klassischen Lebensmittelbetrieben eingehalten werden. «Dessen sollte man sich bewusst sein.»

«Es lohnt sich, sich frühzeitig mit seiner Behörde in Verbindung zu setzen»

Auch wer Lebensmittel für den Verkauf an Konsumenten in seinen privaten Räumen herstellt, muss dies der Lebensmittelkontrolle melden. Allein schon wegen dieser Meldepflicht lohne es sich, sich frühzeitig mit seiner Behörde in Verbindung zu setzen, sagt Kohler. «Dann können wir Interessierten die Voraussetzungen und Anforderungen in Ruhe aufzeigen.»

Gerade während der Pandemie sei die Fantasie bei den Anforderungen grenzenlos gewesen. Von selbst gemachter Konfitüre bis hin zu einem ganzen Partyservice habe es alles gegeben. Den einen oder anderen habe man dann durch die Aufzählung aller Anforderungen «ziemlich desillusionieren» müssen, rapportiert die Lebensmittelkontrolle weiter.

Strikte Trennung ist wichtig

Für die Lebensmittelproduktion in privaten Räumen stellt die Behörde unterdessen ein Merkblatt zur Verfügung. Eine besondere Herausforderung für Hobby-Produzenten ist es, ihre Küche gemäss den gesetzlichen Anforderungen in Stand zu halten. Deshalb empfiehlt die Behörde:

Wird dennoch in der eigenen Küche produziert, sollte das Trennungsgebot strikt eingehalten werden: Der Raum muss vor jeder professionellen Produktion gründlich gereinigt werden. Lebensmittel müssen separat gelagert und beschriftet werden. Ebenso gewährleisten haushaltsübliche Kühlschränke nach Angaben der Lebensmittelkontrolle häufig keine ausreichende Kühlleistung.

Quelle: Solothurner Zeitung & Radio 32
veröffentlicht: 4. November 2022 14:03
aktualisiert: 4. November 2022 14:03
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