Darf man einfach Früchte vom Baum pflücken?
Holunder, Beeren, Äpfel – immer wieder sieht man an Wegrändern feine Früchte, die am Baum oder am Strauch hängen. Ein Stück Obst mitzunehmen und gleich zu verspeisen, wird ja wohl kein Problem sein. Oder?
Ist das Pflücken verboten?
Das Stehlen von solchen Früchten wird umgangssprachlich auch als Mundraub bezeichnet. Wie der Begriff schon sagt, ist es nicht erlaubt. Die Straftat des Mundraubes gibt es aber bereits seit 1941 nicht mehr in den Schweizer Gesetzbüchern. Seit dem Jahr 1995 gilt das Entwenden von Früchten einfach als Diebstahl.
Diese Strafen drohen
Heutzutage wird der Mundraub zumindest im rechtlichen Sinne meist nur als geringfügiger Diebstahl betrachtet. Damit handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die beklaute Person einen Strafantrag stellen muss. Der Dieb oder die Diebin muss im Normalfall mit einer Busse rechnen.
Was tun, wenn ich das Früchtepflücken nicht lassen kann?
Kein Problem! Es gibt selbstverständlich auch Wege, um der Leidenschaft des Früchtepflückens zu frönen, ohne sich Probleme einzuhandeln.
mundraub.org: Bei «mundraub.org» handelt es sich um eine grosse deutschsprachige Plattform für Orte, an denen man Früchte ernten darf. Da dort jedoch alle Personen Standorte auf der Karte eintragen können, empfehlen die Betreiber jeweils im Voraus zu überprüfen, ob der Fundort tatsächlich auf öffentlichem Grund und nicht etwa in einem Schutzgebiet liegt oder verpachtet ist.
Felder zum selber Pflücken: In der Schweiz gibt es einige Felder von Bauernhöfen und Obstbetrieben, die einem die Möglichkeit zum Selberpflücken anbieten. Meist muss dabei aber einen kleinen Beitrag zahlen. Damit hat man die Möglichkeit, frische und zugleich kostengünstige Früchte zu ernten. Einen Überblick über solche Angebote bietet beispielsweise die Seite «Selber pflücken auf Schweizer Bauernhöfen».
Anriesrecht: In den meisten Schweizer Kantonen gilt auch das sogenannte Anriesrecht. Das bedeutet, wenn die Äste vom Nachbarsbaum auf dein Grundstück hinüberragen, darfst du die Früchte auf deinem Grundstück pflücken. Aber nur pflücken – Äste zurückschneiden ist beispielsweise nicht erlaubt. Zudem gilt das Anriesrecht nicht in allen Kantonen. So dürfen in Neuenburg lediglich die Früchte genommen werden, die von selbst heruntergefallen sind. Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibts überhaupt kein Anriesrecht. Das bedeutet, dass man dort gar keine Früchte mitnehmen darf! Es ist also wichtig auf regionale Unterschiede zu achten.