2G-Regel in Baden-Württemberg
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2G-Regel in Baden-Württemberg

Konsequenzen für Grenz-Shopper und Europa-Park Fans

Aufgrund den steigenden Corona-Zahlen in Deutschland hat das Bundesland Baden-Württemberg ab Mittwoch die 2G-Regel eingeführt. Was heisst das für Schweizer Einkaufstouristinnen und Einkaufstouristen?

Die Corona-Lage spitzt sich nicht nur in der Schweiz wieder zu. In Deutschland steigt die Zahl der Corona-Infizierten drastisch nach oben. Das Robert-Koch Institut (RKI) meldete am Mittwoch 52'826 neue Fälle. Ein neuer Tageshöchstwert in der Pandemie. Das an der Schweiz angrenzende Bundesland Baden-Württemberg führt deswegen ab Mittwoch die 2G-Regel ein.

Bedeutet also, dass in Restaurants, Museen und bei Veranstaltungen nur noch geimpfte oder genesene Menschen Zutritt haben. Gesundheitsminister Manne Lucha sagt: «Die Lage in den Krankenhäusern ist kritisch, Operationen müssen verschoben werden».

Für Schweizer Einkaufstouristinnen und Einkaufstouristen hat dieser Entscheid ebenfalls Konsequenzen: Mit der ausgerufenen Alarmstufe gilt im Einzelhandeln nun 3G. Neben Geimpften und Genesenen erhalten also nur noch negativ Getestete Zutritt zu Warenhäusern. Ausgenommen davon sind Läden, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelläden, Apotheken, Bäckereien und weitere.

Ab Mittwoch gilt im Europapark 2G-Pflicht. Ausgenommen sind Personen bis zum 18. Lebensjahr.

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Im Europapark gilt hingegen die 2G-Regel. Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen in den beliebten Vergnügungspark – ausgenommen sind Kinder, Schülerinnen und Schüler zwischen 8 und 17 Jahren.

Weihnachtsmärkte: Sobald etwas konsumiert wird, gilt 2G.

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Wenn du einen Tagesausflug an einen Weihnachtsmarkt planst, musst du die folgenden Regeln beachten: An Ständen, an denen nur Waren verkauft werden, gelten keine besonderen Regeln. Sobald jedoch etwas konsumiert wird, Stichwort Glühwein, herrscht 2G-Pflicht.

Zu guter Letzt eine Info an alle, die für ein Wellness-Weekend in den Schwarzwald fahren. In Beherbergungen wie Hotels gilt die 3G-Regel. Nicht geimpfte Personen müssen einen PCR-Test vorweisen, der Antigen-Schnelltest reicht hier nicht. Bleibst du länger im Hotel, musst du alle drei Tage einen neuen, negativen Test vorweisen.

Quelle: Radio 32
veröffentlicht: 17. November 2021 10:12
aktualisiert: 17. November 2021 10:23
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