Abstimmungen 25. September 2022
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25. September 2022

Ergebnisse der nationalen Abstimmungen

Diese nationalen Themen standen am 25. September 2022 zur Diskussion: Es ging um Massentierhaltung, die AHV und die Verrechnungssteuer. Hier gibt es einen Liveticker und die Ergebnisse der Abstimmungen.

Zu den nationalen Abstimmungen findest du hier im Liveblog die wichtigsten Infos (beginnend am späten Vormittag des Abstimmungssonntages). Weiter unten gibt es zudem eine Zusammenfassung der Themen und laufend aktualisierte Resultate.

Über was stimmen wir eigentlich ab?

Massentierhaltung: In der Schweiz ist die landwirtschaftliche Tierhaltung gesetzlich geregelt. Es wird auch vorgeschrieben, wie viele Tiere maximal auf einem Betrieb gehalten werden dürfen. Die Anzahl ist abhängig von der Fläche des Betriebs. Weiter unterstützt der Bund Betriebe finanziell, wenn sie ihre Tiere besonders tierfreundlich halten. 2020 wurde bei 62 Prozent aller gehaltenen Tiere diese Vorgabe erfüllt. Nun wurde eine Volksinitiative eingereicht, um die Massentierhaltung zu verbieten.

Was würde sich ändern? Wird die Volksinitiative angenommen, würde die Massentierhaltung verboten werden. Für die Tierhaltung auf landwirtschaftlichen Betrieben würden neu mindestens die Bio-Suisse-Vorgaben von 2018 gelten. Auch ändere sich bei gewissen Tierarten die maximale Anzahl pro Betrieb auf. Es dürften nur noch tierische Produkte importiert werden, die diese Vorgaben erfüllen. Darunter fallen z.B. Fleisch oder Eierteigwaren. Der Bund müsste dafür ein geeignetes Kontrollsystem aufbauen. Die Betriebe hätten bis zu 25 Jahre Zeit, um sich an die neuen Regeln anzupassen.


AHV: Die Erwerbstätigen finanzieren die AHV der Pensionierten. Zusätzlich nimmt die AHV Geld aus der Mehrwertsteuer ein. Die AHV gibt in der Zukunft mehr aus, als sie einnimmt. Erstens gehen mehr Menschen in Rente als mit der Arbeit beginnen. Zweitens leben die Menschen immer länger und erhalten deshalb länger eine Rente. Der Bund erwartet, dass der AHV in den nächsten zehn Jahren deshalb rund 18.5 Milliarden Franken fehlen.

Mit der ersten Vorlage hat das Parlament beschlossen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Dafür ist eine Verfassungsänderung nötig. Diese unterliegt dem obligatorischen Referendum. Mit der zweiten Vorlage hat das Parlament beschlossen, das Gesetz zur AHV zu ändern. Das Rentenalter der Frauen wird deswegen auf 65 Jahre erhöht. Zudem wird die Pensionierung flexibler. Dagegen wurde das fakultative Referendum ergriffen.

Was würde sich ändern? Wird die Verfassungsänderung angenommen, erhöhen sich die Mehrwertsteuersätze. Z.B. der Kauf eines Kopfhörers für 100 Franken wird dadurch 40 Rappen teurer. Ein Lebensmitteleinkauf in der Höhe von 100 Franken wird dadurch 10 Rappen teurer. Eine Übernachtung im Hotel für 100 Franken wird dadurch 10 Rappen teurer. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer erwartet der Bund, dass die AHV in den nächsten zehn Jahren rund 12.4 Milliarden Franken mehr einnimmt.

Wird die Gesetzesänderung angenommen, erhöht sich das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Durch die Änderungen sinken die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren um rund 4.9 Milliarden Franken. Zudem ist es für alle möglich, sich im Alter von 63 bis 70 Jahren flexibel pensionieren zu lassen. Für eine frühere Pensionierung gibt es einen Abzug der Rente, für eine spätere Pensionierung einen Zuschlag.


Verrechnungssteuer: Wenn Unternehmen Geld ausleihen wollen, können sie Obligationen verkaufen. Falls sie Obligationen verkauft haben, zahlen sie der Käuferin oder dem Käufer jedes Jahr Zinsen auf den erhaltenen Betrag. In der Schweiz muss auf diese Zinsen die Verrechnungssteuer in der Höhe von 35 Prozent gezahlt werden. Dafür müssen sie die Zinsen, die sie für die Obligationen erhalten, bei der Steuererklärung angeben. Auf den Handel von Schweizer Obligationen muss zudem eine Umsatzabgabe an den Bund gezahlt werden. Das Parlament hat beschlossen, die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe für Schweizer Obligationen abzuschaffen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Was würde sich ändern? Wird die Vorlage angenommen, gibt es keine Verrechnungssteuer und keine Umsatzabgabe mehr für Schweizer Obligationen. Bei den bereits existierenden Obligationen muss weiterhin die Verrechnungssteuer gezahlt werden. Aufgrund dieser Änderungen erwartet der Bund in den kommenden Jahren um 215 bis 275 Millionen Franken tiefere Einnahmen. Der Bund geht aber davon aus, dass durch die Änderungen wieder mehr Obligationen in der Schweiz verkauft werden, was zu neuen Einnahmen führen würde.

Quelle: Radio 32
veröffentlicht: 5. September 2022 16:03
aktualisiert: 25. September 2022 18:59
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