Ab dem 1. April gilt für alle E-Bkes ein Tagfahrlicht-Obligatorium.
Foto: Keystone
Neues Gesetz

Diese Fahrzeuge müssen jetzt auch mit Licht am Tag fahren

Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Doch nicht nur sie sind vom neuen Gesetz betroffen. Um dich vor unnötigen Bussen zu bewahren, liefern wir dir eine Übersicht, was nun gilt.

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag für Autofahrer in der Schweiz Pflicht. Nun werden andere Fahrzeuge auf diese Liste aufgenommen. Unter anderem das E-Bike, aber nicht nur. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das neue Gesetz vom 01. April, bei dem es sich nicht um einen Aprilscherz handelt.

1. April 2022 - 09:06

Wen betrifft das neue Gesetz?

Radio32 vom 31.03.22

Radio 32

Für wen gilt das Tagfahrlicht-Obligatorium alles?

Fast immer ist nur von E-Bikes die Rede, wenn es um das neue Licht-Obligatorium geht. Auf Anfrage erklärt das Astra jedoch, dass noch weitere Motorfahrzeuge wie beispielsweise Töfflis oder E-Trottinette davon betroffen sind. Ebenfalls muss das Licht eingeschalten sein, wenn man eines dieser Fahrzeuge zu Fuss stösst.

Eine genauere Übersicht über die betroffenen motorisierten Fahrzeuge findest du hier.

Wer ist von dem Tagfahrlicht-Obligatorium ausgenommen?

Von der Pflicht ausgenommen sind Oldtimer und Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Stundenkilometern.

Was versteht man unter einem Tagfahrlicht?

Aufgrund der Bestimmungen genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Astra jedoch, immer Vorder- und Rücklicht einzuschalten. An den Fahrzeugen müssen mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Bei schnellen E-Bikes muss diese Beleuchtung typengenehmigt sein.

Sind abnehmbare Lichter erlaubt?

Die Lichter müssen auch an langsamen E-Bikes fest angebracht sein. Lichter mit Klickverschluss (oder vergleichbarer Befestigung) werden als fest angebrachte Lichter erachtet. Sie dürfen bei abgestellten Fahrzeugen abgenommen werden, zum Beispiel zum Schutz gegen Diebstahl.

Ist eine Lichtstärke für das Tagfahrlicht definiert?

Bei langsamen E-Bikes (Leicht-Motorfahrräder) sind die Beleuchtungseinrichtungen nicht typengenehmigungspflichtig. Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen aus einer Distanz von 100 Metern sichtbar sein. Auch bei schnellen E-Bikes besteht beim Tagfahrlicht keine Pflicht zur Typengenehmigung. Die Lichtstärke sollte aber in etwa dem Stand der Technik entsprechen, wie er auch sonst für Tagfahrlichter gilt (zum Beispiel bei Kleinmotorrädern).

Wo muss man die Tagfahrlicht-Pflicht einhalten?

Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn sie nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dient. Somit gilt die Lichtpflicht in der Regel auf Feldwegen, Waldwegen, öffentlichen Strassen oder Bike-Trails.

Welche Busse gibt es, wenn man das Obligatorium nicht einhält?

Wer ohne Licht mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs ist, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden.

Quelle: ArgoviaToday & Radio 32
veröffentlicht: 1. April 2022 10:34
aktualisiert: 1. April 2022 10:34
info@radio32.ch