Die Steuererklärung muss man regulär am 31. März abgeben. Die meisten füllen diese heutzutage online aus und nicht mehr von Hand.(Symbolbild)
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Tipps und Tricks

Das solltest du dieses Jahr bei der Steuererklärung beachten

Das grosse Couvert, das jeweils kurz nach Jahresbeginn in den Briefkasten flattert, mag eigentlich niemand gerne. Kein Wunder, dass Viele das Ausfüllen und Einreichen wochenlang rausschieben. Ein Experte verrät ein paar Tipps und Tricks.

Die Basics zuerst: Abgeben musst du deine Steuererklärung im Kanton Solothurn und Aargau normalerweise bis am 31. März, in Bern bis 15. März. Sollte das nicht reichen (und sind wir ehrlich, eigentlich reicht es nur selten, um bis dann die Motivation dafür zu finden) musst du die Frist frühzeitig verlängern. Diese kann man meist online auf den jeweiligen Kantonswebseiten beantragen. Im Kanton Solothurn kann eine natürliche Person die Frist gratis bis zum 31. Juli oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November verlängern lassen. Im Kanton Aargau ist eine Fristerstreckung bis zum 31. Juni ohne Angabe eines konkreten Grundes möglich.

Nun aber zu den wichtigsten Tipps für die Steuererklärung. Kevin Walz ist Steuerexperte und Inhaber einer Steuerberatungsagentur. Er hat für dich die folgenden Inputs:

Wie kann ich am besten sparen?

Den ultimativen Tipp gibt es laut Walz nicht. Aber: «Man kann sicher sagen, dass beispielsweise Weiterbildungen, Spenden, Liegenschaftsunterhalt oder auch Beiträge an die Säule 3a interessant sind.» Diese Faktoren genau anzugeben, lohne sich. Viele seien sich nicht bewusst, dass man beispielsweise auch die Gebäudeversicherung abziehen könne. Dies seien jährlich um die 300 bis 400 Franken.

Kann man Hygienemasken von den Steuern abziehen?

«Jein», sagt Kevin Walz. Grundsätzlich sei ein Abzug unter der Position «Krankheitskosten» denkbar – dort müsse man aber ein gewisses Niveau an Kosten erreichen, damit der Abzug überhaupt erfolgt. Dies seien fünf Prozent des Einkommens, welches wohl die wenigsten Menschen nur mit Maskenkosten erreicht haben. «Dazu kommt, dass man die Ausgaben nachweisen muss», so Walz weiter. Heisst also: Nur für Leute, die wirklich viel Geld für Masken ausgegeben und auch jede einzelne Quittung aufbewahrt haben, lohnt sich die Mühe.

Wie sieht es bezüglich Homeoffice aus?

«Wenn man überwiegend zu Hause gearbeitet hat und ein separates Zimmer dafür hat, dann kann man einen Anteil bei der Miete respektive am Eigenmietwert abziehen. Ausserdem ist es denkbar, dass man Kosten für Anschaffungen wie Bildschirm, Tastatur und so weiter in Abzug bringen kann», erklärt Walz. Auch hier brauche es Belege für die Käufe, also Quittungen für die Anschaffungen sowie eine Kopie des Mietvertrages.

Was kann ein Experte besser als ich?

«Das Steuerrecht ist immer im Wandel, man hat Ausnahmesituationen wie jetzt mit Corona und da ist es als Laie schwer, up to date zu bleiben», so Walz. Fachpersonen können noch ein bisschen mehr rausholen: «Steuerrecht ist komplex und umfangreich. Es gibt viele kleine Abzüge, die der Steuerexperte kennt und dann eben auch daran denkt.»

Quelle: ArgoviaToday & Radio 32
veröffentlicht: 15. März 2022 09:18
aktualisiert: 15. März 2022 09:18
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