Vom nächsten Montag an bis mindestens am Mitte Februar 2023 gelten in Geflügelhaltungen in der ganzen Schweiz vorbeugende Massnahmen gegen die Vogelgrippe. (Archivbild)
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Tierseuche

Bund ordnet schweizweite Massnahmen gegen Vogelgrippe an

Der Bund hat schweizweite Massnahmen gegen die Vogelgrippe angeordnet. Dies teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 24. November mit. Zuvor war die Tierseuche in einer privaten Tierhaltung in Zürich aufgetreten.

Mit den vorbeugenden Massnahmen will der Bund die weitere Ausbreitung der Seuche verhindern, wie das BLV am Donnerstag mitteilte. Die Anordnung der Schutzmassnahmen erfolge in Absprache mit den Kantonen. Es geht demnach insbesondere darum, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Massnahmen gelten bis Mitte Februar

Ab Montag, dem 28. November, gilt deshalb für alle Geflügelhalter in der Schweiz eine Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels auf Bereiche, die vor Wildvögeln geschützt sind. Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden, und der Zutritt zu den Tieren muss auf das Notwendigste reduziert werden. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind verboten.

Die Massnahmen für Nutztier- und Hobbyhalter gelten vorerst bis 15. Februar 2023, wie das BLV weiter mitteilte.

Tote Wildvögel sollen nicht berührt werden

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können gemäss den Angaben bedenkenlos konsumiert werden.

Wer tote Wildvögel findet, sollte sie aber aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht berühren. Das BLV empfiehlt den Findern, die toten Tiere der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.

Quelle: Today-Zentralredaktion
veröffentlicht: 25. November 2022 09:09
aktualisiert: 29. November 2022 15:57
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